…oder: Arbeitsvermittlung a la Agentur für (oder gegen?) Arbeit!!
Für die Leser, die es nicht wissen:
ich bin seit 31.3. dieses Jahres arbeitslos, und auf Stellensuche. Bedingt durch die schlechte Konjunktur ist es momentan schwierig Jobs in der IT-Brache zu bekommen. Gut dass es die Agentur für Arbeit gibt. Die hilft einem ja, einen Job zu finden.. Denkt man.. Denkst Du!
Aber fangen wir mal langsam an.. Denn diese Geschichte modernen Schildbürgertums hat eine längere Vorgeschichte.
Zuerst mal muss man wissen, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag bei meinem letzten Arbeitgeber hatte. Der war erst auf ein Jahr (genauer gesagt waren es nur 11 Monate und 14 Tage, da der Vertrag am 15.10 begann, aber am 31.9. endete. Das wiederum war blöd, da man MINDESTENS 1 Jahr (also 365 Tage jetzt schreib ich schon mit Doppelklammern, wo soll das mit meinen Bandwurmsätzen noch enden?) am Stück beschäftigt sein muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben) befristet.
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Also meldete ich mich fristgerecht bereits Mitte Dezember bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
(Die Agentur für Arbeit. War mal gedacht der Arbeitssuchenden Bevölkerung wieder in Lohn und Brot zu helfen.. jaja.. lang, lang ist’s her)
Man nahm meine Daten auf, und das war’s auch schon. Sonst passierte nix. Ach ja, doch, ich bekam noch einen Termin vor dem 31.3, bei meinem persönlichem Fallmanager. Der war zwar sehr nett, mit meinem Berufsbild aber sichtlich überfordert. Außerdem schien er sehr daran interessiert zu sein, mich in eine langfristige Qualifizierung zu stecken. Nun, ich bin genügend qualifiziert. Ich habe in meinem leben schon mehr Jobs gemacht, als ein normaler Mensch in 10 Leben. Und meine letzte Umschulung zum Beruf des IT-Systemkaufmanns ist zwar 10 Jahre her, aber da ich den Beruf auch aktiv ausgeübt habe, muss ich da nicht noch drin qualifiziert werden. Außerdem will ich schnell wieder in den Arbeitsmarkt, und mir nicht den Hintern ein Dreivierteljahr bei einem Bildungsträger plattsitzen.
Nun, das Gespräch mit meinem Fallmanager war ziemlich kurz, außer 3 ausgedruckten Jobvorschlägen, die ich mir auch selber im BIZ hätte ziehen können, gab’s nix.
Der nächste Termin sollte dann am 1.4. sein. dem ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit.
2 Tage vor dem Termin, rief mich eine Dame des Arbeitsamtes an, und sagte den Termin ab, da Herr *** (Name dem Autor bekannt) terminliche Schwierigkeiten hat. Ich würde einen neuen Termin bekommen.. ‘OK! Kein Problem’, sagte ich. Die Wochen gingen ins Land, und tatsächlich bekam ich einen Monat später einen neuen Termin am 3.5. Das passte mir ganz gut, da ich mich wunderte, dass am 31.4. keine Überweisung des Arbeitslosengeldes auf meinem Konto war, und das wollte ich ganz gerne ansprechen. Darauf angesprochen druckste der Herr ein bisschen rum. Tja, ich hätte mich zwar arbeitssuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos…
Aaach? Uuund? Ich schaute etwas verständnislos, und bat um eine Erläuterung des Unterschieds der beiden sehr ähnlich klingenden Worte.. Nach längerem stammeln diverser Paragraphen aus dem SGB I (Sozialgesetzbuch), versuchte er mir zu erklären, dass der Status arbeitssuchend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beinhaltet. Und ich hätte mich eben arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos gemeldet.
Aber das könnte man ja jetzt nachholen, und mir würde ja auch kein Verlust entstehen. Nun, mittlerweile war ich vorsichtig geworden, da mir diese Pfeife nicht unbedingt zu den fähigsten seiner Art zu gehören schien. Ich hakte deshalb nach und fragte, was er genau damit meinen würde, wenn er sagt, mir würde kein Nachteil entstehen? Wie befürchtet, kam wieder eine Geschichte der höheren Beamtenlogik. Also, ich solle dann jetzt den Antrag auf ALG I stellen, und dann würde man mir das Geld ab jetzt (was ja schon einen Monat später war) zahlen. Ich hätte ja keinen Verlust dadurch. Kein Verlust? Ich wunderte mich etwas über diese Formulierung, da mir schließlich das Geld für diesen Monat fehlen würde.
“Ja”, sagte der nette Herr, “aber mein Anspruch auf Bezug des Arbeitslosengeldes würde sich ja um den Monat verlängern, den ich den Antrag später abgebe”. Ich klärte den netten Herrn freundlich darüber auf, dass ich weder vorhabe das ALG I acht Monate zu nutzen (weil ich gerne vorher schon wieder in Arbeit sein will), und wenn ich es nicht nutze, wird es ja sicherlich nicht nachgezahlt, oder? “Ne, nachgezahlt wird nix”, das gab er zu. Also rechnete ich ihm vor, dass man es drehen könne, wie man will, aber es bleibt die Differenz eines Monatsbezugs, um die laufenden Kosten zu decken. Außerdem machte ich ihn darauf aufmerksam, dass er beim Termin am 1.4. (den er ja um einen Monat verschoben hat) die fehlende Arbeitslosmeldung ja wohl gemerkt hätte, und die Arbeitslosmeldung dann noch fristgerecht, ohne Versorgungslücke, erfolgt wäre. Dies konnte er dann auch nicht mehr weg diskutieren. Überhaupt muss einem Bürger das schon etwas besser vermittelt werden, was denn nun genau der Unterschied zwischen Arbeitslos und Arbeitssuchend ist. Wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit melde, und bekannt ist, dass mein Arbeitsvertrag endet (was ja auch ein Ende des normalen Einkommens bedeutet), müsste man ja wohl darüber informiert werden, dass noch zusätzlich die Arbeitslosmeldung erfolgen muss. Nun, der Logik konnte er sich nicht entziehen. Von daher gab er mir sofort einen Termin, bei der Antragsannahme. 5 Minuten später saß ich schon einer nette Dame gegenüber. Sie schien meinen Fall auch zu kennen, den Sie sagte sofort, dass es kein Problem wäre, dies rückwirkend zu machen, da ich alle Termine wahrgenommen habe. Ich bekam (typisch Deutsch) eine dicke Mappe, zum abarbeiten. Natürlich obligatorisch ein Auszug des SGB I, da man natürlich jede Menge Pflichten hat. (Eigentlich hat man nur Pflichten, da man von Rechten nach dem “fördern und fordern”- Pamphlet, nicht mehr reden kann).
Dazu eine Menge Formulare zum ausfüllen: Für den Arbeitgeber… und für mich… und für die Krankenkasse…und, und und…
(darin sind die deutschen sicherlich die Weltbesten!! Formulare für alles. Das SGB I (in Auszügen), sowie Anträge für den letzten Arbeitgeber, die Krankenkasse.. und eine Checkliste, was die Herren vom Amt noch so alles benötigen)
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Glücklicherweise hatte ich nach einer Woche alles ausgefüllt wieder..
Dann musste ich nur noch einmal anrufen, weshalb man allerdings einem am Existenzminimum lebenden Bürger auch noch eine kostenpflichtige Hotline aufzwingt, habe ich nicht so ganz verstanden.. Also wieder einen Termin für die Abgabe aushandeln…
(sollte eigentlich vor jeder Agentur für Arbeit stehen.. Warnung vor den Fallmanagern)
Das klappte erstaunlich schnell. 2 Tage später konnte ich schon bei der Leistungsabteilung antanzen. Dauerte auch nur knapp 20 Minuten, und alles war abgehakt. Der Sachbearbeiter konnte mir auch sofort ausrechnen, was ich denn so als Arbeitslosengeld bekommen würde. Knapp 640 Euro ALG I. Haha.. Na Suuuper.. Als Hartz IV- Empfänger hatte ich ja noch 200 Euro mehr! Und obwohl mir meine damalige Sachbearbeiterin gesagt hatte, dass man Bestandsschutz hat (das bedeutet, wenn man ein hohes ALG bezieht, aus einem früheren besser bezahlten Job, und man wechselt zu einem Arbeitgeber, der einen statt mit Geld, mit Almosen bewirft, und man wird wieder Arbeitslos, dann bekommt man das höhere ALG; soweit die Theorie!), war es natürlich bei MIR nicht so, da es dafür eine Frist gab, und die hatte ich um 3 Monate überschritten. DAS es eine Frist gibt, hatte mir meine frühere Fall-Managerin natürlich verschwiegen.
Dies war Part 1 des Bundesdeutschen Behörden-Wahnsinns. Part 2 wird noch besser..
für die noch Ahnungslosen hier maln Link: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2005_09_00_bruhn_tripp_hinzuverdienst.pdf und wers ganz genau wissen will: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/
@Sigrid -zuerst mal ganz herzliche Grüße an dich. Ja danke für die Tips. Nachdem, was ich gehört habe, hat wohl ein Bundesland bereits den Einspruch des "Bürgers" gegen solche Verwaltunksakte per Gesetz (oder Erlaß?) ausgehebelt. Es ist also bindend, was der Staatsbüttel macht, egal wie bekloppt oder falsch das ist. Dies wohl deshalb, weil die Verwaltungsgerichte und Sozialgerichte zu überlastet sind, und das "dem Staat zu teuer" ist. Jaja, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (solange man ein festes Einkommen hat).. Willkommen auf der Rolltreppe abwärts vom Rechtsstaat zum Willkürstaat…
Moin Doc,mein Mitgefühl/Beileid vorab.Und mein Tipp (falls du noch nicht in Erfahrung gebracht hast):wenn das ALG I + Wohngeld nicht zum Leben reichen (Miete,Unterhalt), beantrage ergänzend ALG II.Erfahrungsbericht zum Thema von meiner Wenigkeit siehe "Nonagon-Morgenseiten" (Link auf meinem Space), der ist aber weniger witzig als dein gelungener Schilda-Artikel.Ansonsten kann ich auch sehr empfehlen den Tacheles und möglichst eine Arbeitslosen-Beratungsstelle in deiner Nähe. Da gibt es wichtige Solidarität und Verständnis, Ohren zum Zuhören, Tipps, Tricks, Anwaltsadressen usw. und schlaue Ehrenamtliche wie dich können sie sicher auch in ihrer Runde gebrauchen. Das ganze Schilda-Vorgehen ist, fürchte ich, bislang nur die Spitze vom Eisberg.Nebenverdienst bei ALG I anrechnungsfrei um 160 EUR, bei ALG II 100 EUR.Alle Regelungen sind fragwürdig und viel zu viele erfordern Gerichtsprozesse (zum Beispiel "angemessene Miete" und NK). Bei uns ist das Sozialgericht dermaßen überlaufen, dass nun von anderen Gerichtsstellen Leute zur "Aushilfe" abgestellt werden, las ich an diesem Wochenende in unserer Regionalzeitung. Wegen der Klagen von Arbeitslosen und Gekündigten.Es kocht…Liebe Grüße zu dir rüber. Herzelich*
ach du liebe zeit…da würde ich sofort beginnen schreibtische umzuschubsen+später stinkbomben schmeissen !onkel hans
Man nennt es AKH – A Klaans Handgeld; Zuwendungen zur Unterstützung des Entscheidungsfinders, die in einem Betrag nicht größer sein dürfen als 100 €, dafür aber so oft wie nötig.
@pipu – Ich bin nicht ganz sicher was du meinen tust ;-) Also im Groß-Deutschen Reich, darfst Du nur maximal 176,00 Euro (meine ich, wäre der Betrag, vielleicht weiss Harry das aber besser; ich penne nämlich nicht mit dem SGB unter dem Kopfkissen :-)) im Monat dazu verdienen. Alles was darüber geht, muss angegeben werden, und wird von der zu beziehenden Regelleistung abgezogen. Wie gesagt, soweit meine Info… Was gefördert wird, ist das bescheissen, weil man dazu gezwungen wird unehrlich zu sein, um über die Runden zu kommen!!
‚Fördern‘ und ‚Kreatives Handeln‘, würde ösizulande als kleine persönliche, nichtzudeklarierende – da unter 100 € betragende – eine oder im Bedarfsfall mehrere einzelne, Anerkennungsprämie(n) für unter die Arme … aber soweit isses dann doch noch nicht, oder?
kreativem Handeln. ja, das klingt gut ^^
ah. einerseits schon. aber andererseits is genau diese Erkenntnis auch ein großer Fortschritt. also bewußtseinsmäßig. deswegen würd ich das jetzt nicht so negativ sehen. sondern als Chance zu äh
@Harry – Jo, danke, für den Tip Mitwirkungspflicht. Ist doch schön, wenn man den schwarzen Peter immer auf den untersten in der nahrungskette abwälzen kann. Steht nicht im Grundgesetz was von "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich?" Arbeitslose werden dann wohl per Einzelgesetz der entsprechenden Bundesländer zu sozialem Müll degradiert…
also ich hab mit den Leuten, die ich als Sozialarbeiter betreu, sowas auch schon oft erlebt. allerdings war ich danach auch dermaßen durch den Wind, da konnt ich son wirklich gutes harmloses Intro… nicht mehr schreiben. so. das wollt ich grad noch sagen.
ich denk, so ist auch dieses "Fordern & Fördern" zu verstehen ^^
ja, kann ich alles nur bestätigen. witzigerweise gibts auf Seiten des Antragsstellers die berühmte Mitwirkungspflicht ^^man ist sozusagen verpflichtet, dem Fallmangerin helfend unter die Arme zu greifen. wenn nötig. ansonsten selbst Schuld. wenn was schief läuft. genial ^^ich versuch das System mit Charme zu entwaffnen. zugegebenermaßen sollte man sich aber auch ein bisschen auskennen. wg Mitwirkungspflicht. oder zumindest jemand kennen. der sich auskennt.eija. lass Dich nicht unterkriegen.
*grusel* vorab
@Cyntia u. Puzzle – na dann wartet mal Part 2 ab.. das war nur ein harmloses Intro…
hm – ja . das Kopfschüttelsyndrom fühle ich auch gerade, ich hoffe, es wird nicht chronisch. Für jemanden wie mich, die ich seit 10 Jahren die Geschehnisse nur von außen sehe, war das sehr hilfreich, denn der Arbeitsvertrag meines lieben Mannes – ein befristeter – läuft nächstes Jahr aus, und dann gehört er dem Arbeitsamt, bis er die Früchte seiner bisher bereits 41 Jahre Rentenbeitragszahlungen beanspruchen darf. Da wir nicht nur rechtzeitig zum Schulanfang der Kids wieder repatriieren müssen ^^, wird er nun also auch noch ein Vierteljahr vor uns umziehen müssen? aha. Als wir vor gut 10 Jahren gegangen sind, war die Hilflosigkeit der Ämter mit unseren damals noch sehr außergewöhnlichen Problem schon groß, aber ich seh‘ schon: der Spaß hält an.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Eckregelsatz.aspx … durch meine Arbeit im Frauenzentrum muss ich oft mal Infos sammeln und ich muss immer wieder den Kopfschütteln… diesen Satz mittendrin… "Grundbedürfnisse von Kindern wurden nur anerkannt, damit höherer Konsum den Umsatz von Unternehmen erhöht." — fand ich doch wieder mal echt haarsträubend…
Kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln… man kennt es ja… was ich allerdings auch ne Frechheit vom Amt finde… ein Freund von mir rutschte direkt vom Job in Hartz IV … da er das Jahr nicht voll bekam um wieder Alg I zu bekommen. Letzter Lohn für Dezember wurde von der Firma im Januar gezahlt… dieser Lohn, da zugeflossen im Januar, wurde gleich als Einkommen für Januar beim Amt angerechnet … so mit wurde schon mal 1 Monat Kosten eingespart… und wenn er dann wieder Arbeit hat… muss er einen Monat ohne Geld überbrücken, da der Arbeitgeber erst rückwirkend im Folgemonat zahlt, aber das Amt sagt ab April haben sie Arbeit und da leisten wir nicht voraus… ist uns doch egal ob der Arbeitgeber erst im Mai den Lohn für April zahlt… praktische Milchmädchenrechnung… ich glaube man sollte doch öfters mal klagen… ich könnt kotzen …